![]() ![]() |
Service-ArchivSortieren nach: Alphabet Aktualität Berufsbilder, AGBs, VollmachtenDie aktuellen Berufsbilder, AGBs, Vollmachten zu den Buchhaltungsberufen finden Sie jeweils unter www.rechenstift.at Der Weg zum(r) BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn, BilanzbuchhalterIn
Einbindung Buchhalter in Finanz-OnlineGemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde seitens des Fachverbandes UBIT wurde die Einbindung der Gewerblichen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Finanz-Online ausverhandelt. Weitere Informationen entnehmen sie den untenstehenden Dokumenten.
Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der BuchhaltungsberufeDer Fachverband hat ein Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter gemäß § 76 Abs 5 BibuG sowie für Mitarbeiter der Selbständigen Buchhalter gemäß § 91 WTBG erstellt. Mit diesem Formular bestätigen die Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber. Diese Formulare sind als Serviceleistung für Buchhalter gedacht und dienen der Rechtssicherheit in der Absicherung des operativen Betriebes. KollektivvertragKollektivverträge sind vor allem arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen für die unselbständig beschäftigten Mitarbeiter von Unternehmen. Darüber hinaus können in Kollektivverträgen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen aufgenommen werden, die über die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung hinausgehen und die Mitarbeiter u.U. besser stellen. KV für Unternehmensberater und Buchhalter 2010Der Kollektivvertrag "Angestellte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung sowie Information und Consulting" gilt auch für Mitgliedsunternehmen im Bereich Unternehmensberatung und Buchhaltung. Im PDF finden Sie die aktuelle Gehaltstabelle, welche ab 1. Jänner 2010 gültig ist.
Neue AGBs BuchhaltungsberufeDer Fachverband hat die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Selbständige Buchhalter sowie Buchhalter und Personalverrechner nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 erstellt und können wir Ihnen diese damit zur Verfügung stellen.
Newsletterinfo der FachgruppeDie Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Salzburg versorgt ihre Mitglieder überwiegend via Newsletter mit aktuellen und wichtigen Informationen für Unternehmer wie zB Branchen-Entwicklungen, -Trends und -Kennzahlen, Info-Veranstaltungen, Seminarangeboten oder arbeits- und sozialrechtlichen Themen. SVA-Onlineservice 'Beitragsvorschreibung' jetzt auch für UBIT MitgliederSVA-Versicherte haben schon seit längerem die Möglichkeit ihre Beitragsvorschreibungen online einzusehen. Nun können auch UBIT Mitglieder, die ihre Klienten in Fragen der Sozialversicherung betreuen, auf die Beitragsvorschreibungen der Klienten online zugreifen. Die SVA der gewerblichen Wirtschaft stellt folgende Online-Services zur Verfügung:
UBIT Versicherung – schon abgeschlossen ?Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie hat im Jahr 2006 mit der GENERALI Versicherung AG einen Rahmenvertrag über eine Vollmacht für Bilanzbuchhalter - MusterformularDer Fachverband hat gemeinsam mit der KWT ein Vollmachtsformular für Bilanzbuchhalter nach dem BibuG erarbeitet. Die Vollmacht für Bilanzbuchhalter, die Mitglied der WK-Organisation sind, ist unter folgendem Link abrufbar: Werbefolder BuchhalterMitglieder können als Marketinginstrument die gedruckten Werbefolder "Gewerbliche Buchhalter" oder "Die selbständigen Bilanzbuchhalter" unter bstraubhaar@wks.at bestellen. Zusammenarbeit mit dem Bilanzbuchhalter- und Controllerclub Salzburg (BCCS)Die Fachgruppe hat die Zusammenarbeit mit dem Bilanzbuchalter- und Controllerclub Salzburg (BCCS) im Bereich der Fachseminare und der Mitgliederinformation intensiviert. Um den Fachgruppenmitgliedern zu ermöglichen kostengünstig die Informationen des BCCS voll zu nutzen, insbesondere die 4x im Jahr erscheinende Zeitschrift „Bilanzbuchhalter“, bieten wir allen Mitgliedsbetrieben die Kostenübernahme für die Jahresmitgliedschaft im BCCS in Höhe von 40.- Euro an. Die Kostenübernahme durch die Fachgruppe erfolgt im Rahmen der bekannten Bildungsgutscheine, diese haben Sie mit dem Jahresbericht zugesandt bekommen. Legen Sie Ihre Original-Bildungsgutschein dem BCCS vor, dieser verrechnet dann den Jahresbeitrag direkt mit der Fachgruppe. |