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Berufsbilder, AGBs, Vollmachten

Die aktuellen Berufsbilder, AGBs, Vollmachten zu den Buchhaltungsberufen finden Sie jeweils unter www.rechenstift.at



Der Weg zum(r) BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn, BilanzbuchhalterIn

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[  Infoblatt ]

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Einbindung Buchhalter in Finanz-Online

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde seitens des Fachverbandes UBIT wurde die Einbindung der Gewerblichen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Finanz-Online ausverhandelt. Weitere Informationen entnehmen sie den untenstehenden Dokumenten.
Die Berechtigungen als Selbständige Buchhalter im Rahmen von Finanz Online bleiben auch nach dem Wechsel der Interessenvertretung im vollen Umfang erhalten.

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[  Informationsschreiben Gewerbliche Buchhalter ]
[  Meldeformular ]
[  Vollmachtsformular ]
[  Meldeformular word ]
[  Informationsschreiben Bilanzbuchhalter ]

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Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Buchhaltungsberufe

Der Fachverband hat ein Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter gemäß § 76 Abs 5 BibuG sowie für Mitarbeiter der Selbständigen Buchhalter gemäß § 91 WTBG erstellt. Mit diesem Formular bestätigen die Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber. Diese Formulare sind als Serviceleistung für Buchhalter gedacht und dienen der Rechtssicherheit in der Absicherung des operativen Betriebes.
Hinweis:
Aufgrund der Novelle des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und des Wirtschaftstreuhandgesetzes gelten Selbständige Buchhalter ab 1.1.2013 als Bilanzbuchhalter und fallen unter die Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG). Daher ist ab 1.1.2013 das Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 76 Abs 5 BibuG anzuwenden. Wir haben jedoch trotzdem für Selbständige Buchhalter eine Unterlage erstellt, die sie bis Ende des Jahres nutzen können.

Das Formular für Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter ist unter www.rechenstift.at unter folgendem Link abrufbar: http://portal.wko.at/wk/lnk_detail.wk?angid=1&docid=1868754&stid=674269

Das Formular für Selbständige Buchhalter ist unter www.rechenstift.at unter folgendem Link abrufbar: http://portal.wko.at/wk/lnk_detail.wk?angid=1&docid=1868717&stid=674258



Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind vor allem arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen für die unselbständig beschäftigten Mitarbeiter von Unternehmen. Darüber hinaus können in Kollektivverträgen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen aufgenommen werden, die über die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung hinausgehen und die Mitarbeiter u.U. besser stellen.
Auch durch den Wechsel von Selbständigen Buchhaltern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in die Wirtschaftskammer Österreich (ab 1.4.2008) ändert sich die Kollektivvertragszugehörigkeit auf diesen KV. Für die Berufsgruppen Unternehmensberater, Wirtschaftstrainer und Buchhalter gilt der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Den Kollektivvertrag finden sie unter www.ubit.at/kv



KV für Unternehmensberater und Buchhalter 2010

Der Kollektivvertrag "Angestellte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung sowie Information und Consulting" gilt auch für Mitgliedsunternehmen im Bereich Unternehmensberatung und Buchhaltung. Im PDF finden Sie die aktuelle Gehaltstabelle, welche ab 1. Jänner 2010 gültig ist.

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[  Gehaltstabelle ]

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Neue AGBs Buchhaltungsberufe

Der Fachverband hat die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Selbständige Buchhalter sowie Buchhalter und Personalverrechner nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 erstellt und können wir Ihnen diese damit zur Verfügung stellen.

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[  AGB Selbstständige Buchhalter ]
[  Begleitblatt Selbstständige Buchhalter ]
[  AGB Buchhalter ]
[  Begleitblatt Buchhalter ]
[  AGB Personalverrechner ]
[  Begleitblatt Personalverrechner ]

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Newsletterinfo der Fachgruppe

Die Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Salzburg versorgt ihre Mitglieder überwiegend via Newsletter mit aktuellen und wichtigen Informationen für Unternehmer wie zB Branchen-Entwicklungen, -Trends und -Kennzahlen, Info-Veranstaltungen, Seminarangeboten oder arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Wenn Sie als Mitglied der Fachgruppe den kostenlosen Newsletter in Zukunft erhalten wollen, geben Sie uns bitte Ihre Mailadresse unter ubit@wks.at bekannt.



SVA-Onlineservice 'Beitragsvorschreibung' jetzt auch für UBIT Mitglieder

SVA-Versicherte haben schon seit längerem die Möglichkeit ihre Beitragsvorschreibungen online einzusehen. Nun können auch UBIT Mitglieder, die ihre Klienten in Fragen der Sozialversicherung betreuen, auf die Beitragsvorschreibungen der Klienten online zugreifen. Die SVA der gewerblichen Wirtschaft stellt folgende Online-Services zur Verfügung:

- Anzeigen der Beitragsvorschreibungen ab dem 1. Quartal 2002
- Anzeigen der Jahreskontenübersicht aufgeteilt in die drei Bereiche
- Jahreskonto
- Zahlungsbestätigung mit einzelnen Zahlungen und Gutschriften
- Zahlungsbestätigung Gesamtsumme und
- Anzeigen der KV-Leistungsübersicht ab 2003.

Folgende Berufszweige des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie können sich ab sofort zu diesem Service anmelden:

0100 - Unternehmensberatung
0305 - Gewerbliche Buchhaltung nach GewO
0310 - Bilanzbuchhaltung nach BibuG
0320 - Buchhaltung nach BibuG
0325 - Selbstständige Buchhaltung

Zur Nutzung des Online-Services ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte (z. B. e-Card mit einem stationären Kartenlesegerät oder die Bürgerkartenfunktion über das Handy) und eine Vorlage der Vollmachten an die SVA für die Erfassung der Klienten (durch persönliche Vorsprache in Papierform, mittels Brief bzw. PDF-Formular per Email) erforderlich.
Nach Vorlage der Vollmacht wird der Versicherte durch Mitarbeiter der SVA zur Onlineeinsichtnahme freigeschalten.
Die SVA hat uns darauf hingewiesen, dass es in der Anfangsphase aus administrativen Gründen bei der Freischaltung zu kurzen Verzögerungen
kommen kann. Anbei die Beschreibung zur Nutzung des Online-Services und zur Abfrage der Beitragsvorschreibungen über das Internet.

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[  Beschreibung Online-Service ]

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UBIT Versicherung – schon abgeschlossen ?

Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie hat im Jahr 2006 mit der GENERALI Versicherung AG einen Rahmenvertrag über eine
- Haftpflichtversicherung (Berufs- und Bürohaftpflicht) und
- Rechtsschutzversicherung (Straf- und Beratungsrechtsschutz)
mit besonders attraktiven Konditionen abgeschlossen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für IT-Dienstleister, Telekommunikationsdienstleister, Unternehmensberater und Gewerbliche Buchhalter freiwillig, für Bilanzbuchhalter gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ubit.at/Versicherung



Vollmacht für Bilanzbuchhalter - Musterformular

Der Fachverband hat gemeinsam mit der KWT ein Vollmachtsformular für Bilanzbuchhalter nach dem BibuG erarbeitet. Die Vollmacht für Bilanzbuchhalter, die Mitglied der WK-Organisation sind, ist unter folgendem Link abrufbar:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=701150&StID=334143



Werbefolder Buchhalter

Mitglieder können als Marketinginstrument die gedruckten Werbefolder "Gewerbliche Buchhalter" oder "Die selbständigen Bilanzbuchhalter" unter bstraubhaar@wks.at bestellen.



Zusammenarbeit mit dem Bilanzbuchhalter- und Controllerclub Salzburg (BCCS)

Die Fachgruppe hat die Zusammenarbeit mit dem Bilanzbuchalter- und Controllerclub Salzburg (BCCS) im Bereich der Fachseminare und der Mitgliederinformation intensiviert. Um den Fachgruppenmitgliedern zu ermöglichen kostengünstig die Informationen des BCCS voll zu nutzen, insbesondere die 4x im Jahr erscheinende Zeitschrift „Bilanzbuchhalter“, bieten wir allen Mitgliedsbetrieben die Kostenübernahme für die Jahresmitgliedschaft im BCCS in Höhe von 40.- Euro an. Die Kostenübernahme durch die Fachgruppe erfolgt im Rahmen der bekannten Bildungsgutscheine, diese haben Sie mit dem Jahresbericht zugesandt bekommen. Legen Sie Ihre Original-Bildungsgutschein dem BCCS vor, dieser verrechnet dann den Jahresbeitrag direkt mit der Fachgruppe.