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Berufsbilder, AGBs, Vollmachten
Die aktuellen Berufsbilder, AGBs, Vollmachten zu den Buchhaltungsberufen finden Sie jeweils unter www.rechenstift.at
Der Weg zum(r) BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn, BilanzbuchhalterIn
Einbindung Buchhalter in Finanz-Online
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde seitens des Fachverbandes UBIT wurde die Einbindung der Gewerblichen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Finanz-Online ausverhandelt. Weitere Informationen entnehmen sie den untenstehenden Dokumenten.
Die Berechtigungen als Selbständige Buchhalter im Rahmen von Finanz Online bleiben auch nach dem Wechsel der Interessenvertretung im vollen Umfang erhalten.
Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind vor allem arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen für die unselbständig beschäftigten Mitarbeiter von Unternehmen. Darüber hinaus können in Kollektivverträgen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen aufgenommen werden, die über die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung hinausgehen und die Mitarbeiter u.U. besser stellen.
Auch durch den Wechsel von Selbständigen Buchhaltern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in die Wirtschaftskammer Österreich (ab 1.4.2008) ändert sich die Kollektivvertragszugehörigkeit auf diesen KV. Für die Berufsgruppen Unternehmensberater, Wirtschaftstrainer und Buchhalter gilt der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Den Kollektivvertrag finden sie unter www.ubit.at/kv
Newsletterinfo der Fachgruppe
Die Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Salzburg versorgt ihre Mitglieder überwiegend via Newsletter mit aktuellen und wichtigen Informationen für Unternehmer wie zB Branchen-Entwicklungen, -Trends und -Kennzahlen, Info-Veranstaltungen, Seminarangeboten oder arbeits- und sozialrechtlichen Themen.
Wenn Sie als Mitglied der Fachgruppe den kostenlosen Newsletter in Zukunft erhalten wollen, geben Sie uns bitte Ihre Mailadresse unter ubit@wks.at bekannt.
SVA-Onlineservice 'Beitragsvorschreibung' jetzt auch für UBIT Mitglieder
SVA-Versicherte haben schon seit längerem die Möglichkeit ihre Beitragsvorschreibungen online einzusehen. Nun können auch UBIT Mitglieder, die ihre Klienten in Fragen der Sozialversicherung betreuen, auf die Beitragsvorschreibungen der Klienten online zugreifen. Die SVA der gewerblichen Wirtschaft stellt folgende Online-Services zur Verfügung:
- Anzeigen der Beitragsvorschreibungen ab dem 1. Quartal 2002
- Anzeigen der Jahreskontenübersicht aufgeteilt in die drei Bereiche
- Jahreskonto
- Zahlungsbestätigung mit einzelnen Zahlungen und Gutschriften
- Zahlungsbestätigung Gesamtsumme und
- Anzeigen der KV-Leistungsübersicht ab 2003.
Folgende Berufszweige des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie können sich ab sofort zu diesem Service anmelden:
0100 - Unternehmensberatung
0305 - Gewerbliche Buchhaltung nach GewO
0310 - Bilanzbuchhaltung nach BibuG
0320 - Buchhaltung nach BibuG
0325 - Selbstständige Buchhaltung
Zur Nutzung des Online-Services ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte (z. B. e-Card mit einem stationären Kartenlesegerät oder die Bürgerkartenfunktion über das Handy) und eine Vorlage der Vollmachten an die SVA für die Erfassung der Klienten (durch persönliche Vorsprache in Papierform, mittels Brief bzw. PDF-Formular per Email) erforderlich.
Nach Vorlage der Vollmacht wird der Versicherte durch Mitarbeiter der SVA zur Onlineeinsichtnahme freigeschalten.
Die SVA hat uns darauf hingewiesen, dass es in der Anfangsphase aus administrativen Gründen bei der Freischaltung zu kurzen Verzögerungen
kommen kann. Anbei die Beschreibung zur Nutzung des Online-Services und zur Abfrage der Beitragsvorschreibungen über das Internet.
Werbefolder Buchhalter
Mitglieder können als Marketinginstrument die gedruckten Werbefolder "Gewerbliche Buchhalter" oder "Die selbständigen Bilanzbuchhalter" unter bstraubhaar@wks.at bestellen.
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